FAQ

Häufig gestellte Fragen (von engl. frequently asked questions = FAQ)

Praxisbild

Werden neue Patienten aufgenommen?

Jeder Patient ist willkommen. Um jedoch Wartezeiten und Verzögerungen zu vermeiden, ist - auch in Notfällen - eine telefonische Terminvereinbarung erbeten.

Was muss ich im Notfall tun?

Notfälle sollten sich telefonisch in der Praxis anmelden. Sie bekommen dann einen Sondertermin, in der Regel noch am selben Tag.

Gibt es Wartezeiten?

Damit wir die Termine und Zeiten weitgehend einhalten können, ist eine vorherige telefonische oder persönliche Terminabsprache notwendig. Jedoch führen Notfälle gelegentlich auch zu Verzögerungen und längeren Wartezeiten, die wir entschuldigen möchten.

Worauf hat sich Ihre Praxis spezialisiert?

Unsere Spezialgebiete sind:

  • Arthrosebehandlung mittels Spritzen- und Magnetfeldtherapie
  • Schmerzbehandlung mittels Spritzen- und Infiltrationstherapie sowie Laseranwendung
  • Behandlung handchirurgischer Erkrankungen
  • Akupunktur und Chirotherapie
  • Knochendichtemessungen und die Osteoporosetherapie
  • Operationen, ambulant und stationär


Operieren Sie auch selbst?

Mit unserer Erfahrung in der Orthopädie, Unfallchirurgie sowie Hand- / Fußchirurgie führen wir auch entsprechende Operationen durch. Unser Operationsspektrum umfasst neben kleinen, lokalen Eingriffen in unserer Praxis auch größere Operationen am Bewegungsapparat. Wir führen z. B. Kniegelenksspiegelungen, Gelenkersatzoperationen an Hüfte und Knie sowie spezielle hand- und fußchirurgische Eingriffe durch.

Wo werden Ihre Operationen durchgeführt?

Kleinere Eingriffe können problemlos im Operationssaal der Praxis durchgeführt werden. Für größere Operationen, ob ambulant oder mit stationärem Aufenthalt, haben wir Belegbetten in der Eilenriede Klinik und der Sophienklinik für Sie bereitgestellt.

Wie kann ich Ihre Praxis erreichen?

Mit dem Auto, im Stadtteil Bothfeld /Hannover, Sutelstrasse 54 A. Weitere Informationen finden Sie auch in der Anfahrtsskizze unter “Kontakt“.

Mit der Straßenbahn Nummer 7, Richtung Fasanenkrug, Haltestelle Bothfeld/Kirche.

Wie ist die Parkplatzsituation um die Praxis?

Unsere Praxis im Stadtteil Bothfeld/Hannover liegt in der Nähe der Bothfelder Kirche. Hier finden Sie neben dem öffentlichen Parkraum zusätzliche private Patientenparkplätze. Behindertenparkplätze sind vorhanden.

Können Rollstuhlfahrer Ihre Praxis aufsuchen?

Selbstverständlich ist unsere Praxis behindertengerecht eingerichtet. Die Praxis ist mit einem Rollstuhl gut zu befahren, verfügt über ein Behinderten-WC und ist, in der ersten Etage liegend, über einen Fahrstuhl problemlos zu erreichen. Auch Behindertenparkplätze sind vorhanden.

Besteht die Möglichkeit zur Röntgenuntersuchung?

Die Praxis ist mit einer digitalen Röntgenanlage ausgestattet. Unser gut geschultes Personal fertigt die erforderlichen Röntgenaufnahmen an. Zur gewöhnlichen Diagnosestellung ist in entsprechenden zeitlichen Abständen die moderne Röntgentechnik weitgehend unschädlich. Sie sollten darauf achten, dass nicht immer wieder in kurzen Zeitabständen dasselbe Organ röntgenologisch untersucht wird. Ihren Röntgenpass legen Sie bitte, soweit vorhanden, vor. Sollen Sie keine besitzen, wird Ihnen auch ein Ausweis ausgestellt.

Was ist eine Knochendichtemessung?

Hierbei wird die Knochendichte der Lendenwirbelsäule und eines Oberschenkelhalses, nach den neuesten Leitlinien, mit einem speziellen Knochendichtemessgerät, einem DXA-Osteo-Densometrie-Gerät , gemessen. Die Dauer dieser Untersuchung beträgt ca. 20 Minuten. Hierbei handelt es sich um eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).

Wird eine Überweisung für eine Knochendichtemessung benötigt?

Die Knochendichtemessung ist eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) für die Sie keine Überweisung benötigen.

Wie hoch ist die Strahlenbelastung einer Knochendichtemessung?

Die Strahlenbelastung der gesamten Untersuchung entspricht den Aufenthalt im Freien über eine Woche.

Was sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?

Unter individuellen Gesundheitsleistungen versteht man Leistungen der Vorsorge- und Service-Medizin, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt werden, da sie nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. Diese Diagnose- und Behandlungsmethoden werden zusätzlich angeboten und müssen bei Inanspruchnahme bezahlt werden.

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